Erbrecht

Ihre Vertretung in Sachen Erbrecht in Innsbruck


Kompetente Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche

Unterstützung bei der Testamentserrichtung und sonstigen erbrechtlichen Angelegenheiten

Vielfach eröffnen sich nach dem eigenen Ableben Streitigkeiten zwischen jenen Personen, die als Erben in Frage kämen. Um diese zu vermeiden und die Aufteilung des eigenen Vermögens nach seinen eigenen Wünschen zu gestalten, räumt das Gesetz die Möglichkeit ein, ein Testament oder sonstige letztwillige Verfügungen zu errichten. Diese können von jedermann ganz bequem von zu Hause aus handschriftlich verfasst werden.

Vielseitig wie Gesetze eben nun einmal sind, kann das selbst geschriebene Testament aus vielen Gründen unwirksam werden und das Vermögen wird nicht so aufgeteilt, wie man es sich gewünscht hat. Um eben dies zu vermeiden und die finanzielle Aufteilung nach dem eigenen Ableben genau geregelt zu haben, empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um etwaige Formfehler auszuschließen. Als Anwalt für Erbrecht kenne ich mich bestens in den Rechtsbereichen rund um die Testamentserrichtung und Vermögensverteilung nach dem Ableben aus und stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wobei die Registrierung im bundesweit einsehbaren Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte die Sicherheit bietet, dass letztwillige Verfügungen im Anlassfall auch gefunden werden.

Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche

Es kommt nicht selten vor, dass Personen, denen nach dem Gesetz grundsätzlich etwas vom Erbe zustünde, nicht zu ihrem Recht kommen, weil etwa der Verstorbene sein Vermögen bereits zu Lebzeiten durch großzügige Geschenken verringert hat, was in der Praxis häufig geschieht.

Auch für diese Fälle sieht das Gesetz eigene Normen vor, die die passende Lösung für ein Rechtsproblem liefern. Beispielsweise gibt es besondere Auskunftsansprüche, die vom Gesetzgeber geschaffen wurden, damit Personen, die an der Vermögensaufstellung ein Interesse haben, zu ihrem Recht kommen.

Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche oder deren Abwehr.

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